Im Hinweisgeberschutzgesetz sind sachliche Anwendungsbereiche definiert. Ziel dieser ist es, dem Hinweisgeber Hilfestellung bei einer Meldung zu geben und einen Missbrauch der Prozesse vorzubeugen.
Im Hinweisgeberschutzgesetz sind sachliche Anwendungsbereiche definiert. Ziel dieser ist es, dem Hinweisgeber Hilfestellung bei einer Meldung zu geben und einen Missbrauch der Prozesse vorzubeugen.