Hinweis­geber­schutz­gesetz

Im Hinweisgeberschutzgesetz sind sachliche Anwendungsbereiche definiert. Ziel dieser ist es, dem Hinweisgeber Hilfestellung bei einer Meldung zu geben und einen Missbrauch der Prozesse vorzubeugen.

Angebot anfordern

Wirtschaftskontor Weinert

Lebensmittel- & Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit & Tierschutz

Öffentliches Gesundheitswesen

Verkehrssicherheit