Im Hinweisgeberschutzgesetz sind sachliche Anwendungsbereiche definiert. Ziel dieser ist es, dem Hinweisgeber Hilfestellung bei einer Meldung zu geben und einen Missbrauch der Prozesse vorzubeugen.
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Im Hinweisgeberschutzgesetz sind sachliche Anwendungsbereiche definiert. Ziel dieser ist es, dem Hinweisgeber Hilfestellung bei einer Meldung zu geben und einen Missbrauch der Prozesse vorzubeugen.